7 Treffer in 7 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, Folgenabwägung, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus
Beschluss vom 25.03.2022 – W 8 E 22.456
VG Würzburg: einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, kein Rechtsschutzbedürfnis, individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz, Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus, Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar, Folgenabwägung
Beschluss vom 31.03.2022 – W 8 E 22.495
VG Würzburg: einstweiliger Rechtsschutz, Corona, Einstellung, Änderung der Rechtslage, übereinstimmende Erledigterklärung, Austausch des Antragsgegners als neuer, weitergehender Antrag
Beschluss vom 02.05.2022 – W 8 E 22.658
VG Würzburg: einstweiliger Rechtsschutz, kein Verwaltungsaktcharakter des Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus
Beschluss vom 29.03.2022 – W 8 E 22.383
VG Würzburg: einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus
Beschluss vom 25.03.2022 – W 8 E 22.457
VG München: Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 bei Lebenspartnerschaft
Urteil vom 20.04.2021 – M 5 K 19.1884
VG Würzburg: keine Änderung der Rechtslage aufgrund Änderung der Rechtsprechung
Gerichtsbescheid vom 17.02.2022 – W 5 K 21.30538